Chemikalienausgabe

Chemikalienausgabe des Instituts

Informationen

Täglich:

Montag bis Freitag vormittags 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag nachmittags 14.00 Uhr - 15.00 Uhr

Beim Abholen von Chemikalien und Verbrauchsmaterialien ist zu beachten:

  • Alle abgegebenen Chemikalien und Geräte dürfen nur zu Lehr- und Forschungszwecken innerhalb der Universität verwendet werden. Eine Weitergabe an Außenstehende oder Verwendung außerhalb des Universitätsbereichs ist verboten.
  • Ein Transport der Chemikalien auf öffentlichen Straßen ist nicht zulässig (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR)
  • Fremdinstitute müssen für Chemikalien des Grundstoffüberwachungsgesetzes eine Endverbleibserklärung abgeben.
  • Chemikalien- und Glasgerätezettel müssen vollständig und lesbar ausgefüllt sein (Druckschrift - dokumentenechter Stift).
  • Chemikaliennamen müssen ausgeschrieben werden - keine Formeln, Abkürzungen oder Trivialnamen.
  • Praktikanten müssen Chemikalienzettel für Produkte aus der Chemikalienliste vom Assistenten unterschreiben lassen.
  • Gefäße < 250 ml müssen mindestens mit chemischer Bezeichnung/Listenname, Listennummer und Gefahrenpiktogrammen mit Signalwort beschriftet sein.
  • Gefäße ≥ 250 ml müssen vollständig mit Chemikalienname, Gefahrenpiktogrammen mit Signalwort, H-Sätzen und  Artikelnummer beschriftet sein. Eine Mengenangabe auf dem Gefäß ist wünschenswert. Benutzen Sie dazu bitte die vorrätigen Etiketten in der Chemikalienausgabe.
  • Gefäße müssen leer, sauber und trocken sein.
  • Keine Abgabe in Lebensmittel- oder Genussmittelgefäße.
  • Keine Abgabe in offenen Gefäßen. Keine Abgabe von Chemikalien an Praktikanten in Originalgebinden.
  • Abgabe nur in standsicheren Gefäßen - keine Schnappdeckelgläser.
  • Feststoffe werden nur in geeignete Weithalsflaschen, Flüssigkeiten nur in dicht schließende Flüssigkeitsflaschen abgefüllt. Bitte benutzen Sie Gefäße, bei denen der Füllstand sichtbar ist.
  • Eine Abgabe von Lösungsmitteln in Gefäßen > 10 l Inhalt ist aus rechtlichen und anlagetechnischen Gründen nicht möglich. (Mengen > 5l müssen in Sicherheitsgefäße abgefüllt werden)
  • Die möglichen Abgabemengen richten sich auch nach Sicherheitsanforderungen für den Transport dieser Stoffe.
  • Konzentrierte Säuren und Ammoniak können aus Sicherheitsgründen nur in Mengen bis zu einem Liter abgegeben werden. Die wichtigsten Säuren bekommen Sie in der Chemikalienausgabe des Instituts für Anorganische Chemie.
  • Es kann keine Abgabe erfolgen, wenn der Transport der Flaschen nicht sicher durchgeführt werden kann.
  • Von allen Abholzetteln sollte zur späteren Kontrolle ein Durchschlag angefertigt werden.
  • Abgabe erfolgt nur an Angehörige des Instituts für Organische Chemie
  • Bestellung erfolgt durch die Abgabe eines Chemikalienzettels, der folgende Eintragungen enthält:
Raumnummer     in der 1. Zeile des Bestellscheins
Datum                  an dem das Gas benötigt wird
Listennummer    des Gases
Listenname         Gasart, Art des Entnahmeventils
Die Bestellung sollte am Tag vorher erfolgen; für den jeweiligen Tag können Gasbestellungen nur bis 8:00 Uhr angenommen werden.
  •  Praktikanten benötigen für die Laborgasbestellung die Unterschrift des Assistenten auf dem Bestellzettel.
  •  Abholung der Druckgasflaschen. Die bestellten und bereitgestellten Laborgase können ab 9:30 Uhr in der Chemikalienausgabe abgeholt werden. Da die Chemikalienausgabe vor 10:00 Uhr noch geschlossen ist, ist eine Terminvereinbarung per Telefon notwendig. Freitags werden keine gefährlichen Gase ausgegeben.
  •  Rückgabe von „gefährlichen Gasen“ (korrosive, entzündliche, brennbare und giftige Gase). Sie müssen sofort nach Gebrauch bzw. nachdem die Flaschen entleert worden sind zurückgebracht werden. Werden „gefährliche Gase“ die ganze Woche benötigt, so sind diese jeden Freitag bis spätestens 12:00 Uhr in der Chemikalienausgabe abzugeben.
  •  Alle anderen Gase sind kostenmäßig schon verbucht. Sie bleiben beim Anwender und müssen an geschützter Stelle sicher aufbewahrt werden. Wenn die Druckgasflaschen leer sind, sind sie sofort in der Chemikalienausgabe abzugeben. Bitte bei der Abgabe unbedingt angeben, wenn die Flasche leer ist.
  • Bevor Sie die Druckgasflasche und die entsprechende Armatur einsetzen, müssen Sie diese zur eigenen Sicherheit auf richtige Funktion prüfen.
  • Für den sicheren Umgang mit Druckgasflaschen und Armaturen beachten sie bitte Detailinformationen in der Broschüre "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" Kapitel 4.6.2.
  •  Alle Transporte von Druckgasflaschen müssen mit geeigneten Transportwagen getätigt werden, die in der Chemikalienausgabe entliehen werden können.
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